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   RG, 12.06.1942 - 1 D 347/41   

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https://dejure.org/1942,227
RG, 12.06.1942 - 1 D 347/41 (https://dejure.org/1942,227)
RG, Entscheidung vom 12.06.1942 - 1 D 347/41 (https://dejure.org/1942,227)
RG, Entscheidung vom 12. Juni 1942 - 1 D 347/41 (https://dejure.org/1942,227)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ein Kassenführer ist für einen Fehlbetrag in der Regel auch dann ersatzpflichtig, wenn sich nicht aufklären läßt, ob die Kasse einen Schaden in Höhe des Fehlbetrages erlitten hat. Er kann sich daher durch Verheimlichen des Fehlbetrages auch in diesem Falle des Betruges ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 76, 170
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 06.05.1952 - 1 StR 60/52
    Dabei wird zu beachten sein, dass die Verwendung fremder Gelder zur Abdeckung von Kassenfehlbeständen eine Zueignung dieser Gelder nach ihrem wirtschaftlichen Werte enthalten kann (RGSt 62, 173; 64, 414; vgl. auch RGSt 76, 170, 173).
  • BGH, 14.01.1964 - 1 StR 246/63

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Strafverfolgung eines Täters wegen einer

    Daher unterließ er es, sie geltend zu machen, und diese weitere Verfügung beeinträchtigte das Vermögen der Kasse unmittelbar (vgl. RGSt 64, 394, 395 f; 65, 99; 76, 170, 173).
  • OLG Saarbrücken, 29.07.2009 - 1 Ws 118/09

    Dinglicher Arrest zur Rückgewinnungshilfe bei Betrugshandlung zu Lasten der

    Denn die Tat war zuvor bereits vollendet (s. hierzu auch RG, Urteil vom 12. Juni 1942 - 1 D 347/41, RGSt 76, 170, 176).
  • BGH, 14.10.1958 - 1 StR 326/58

    Rechtsmittel

    Darin liegt eine Vermögensverfügung des Getäuschten (RGSt 76, 170, 173), durch die im Ergebnis die Bundesrepublik um die genannte Summe geschädigt wurde.
  • BGH, 22.09.1959 - 1 StR 102/59

    Rechtsmittel

    Darin lag eine Vermögensverfügung dieses Amtes (vgl. RGSt 76, 170, 173 ff; BGH 4 StR 1/52 vom 3. Juli 1952), durch die das Land Baden-Württemberg um den Gegenwert der 55, 7 Tonnen Nori-Stahl (- 31.683 DM) geschädigt wurde, sofern in dem fraglichen Zeitpunkt ein sofortiger Zugriff des Hochbauamtes den drohenden Verlust noch hätte abwenden können.
  • BGH, 29.05.1952 - 3 StR 555/51

    Rechtsmittel

    So besteht eine Rechtspflicht zur Offenbarung bei allen Vertrauensverhältnissen (RGSt 65, 107; 76, 170).
  • BGH, 27.09.1951 - 4 StR 386/51

    Anschein der Liquidität als Vermögensvorteil i.S.d. § 263 Strafgesetzbuch (StGB)

    Selbst die spätere Erfüllung des Anspruchs steht einer Vermögensbeschädigung und damit der Verurteilung wegen vollendeten Betruges nicht entgegen, weil hierdurch nur ein schon eingetretener Vermögensschaden wieder ausgeglichen wird (RG GA 57, 403, RGSt 63, 186, 191; 65, 99, 100; 70, 225, 227; 76, 170, 175).
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